Der Rechtsanwalt ist verpflichtet eine Haftpflicht für Vermögensschäden abzuschliessen. Ohne diese entsprechende Berufshaftpflichtversicherung erhält kein Rechtsanwalt eine Zulassung. Selbst ein Rechtsanwalt, der bei einem anderen Rechtsanwalt angestellt ist, benötigt für seine Haftpflicht eine eigenständige Berufshaftpflichtversicherung.
Versichert sind in der Haftpflicht Rechtsanwalt Pflichtverletzungen die während der Zeit des Versicherungsschutzes (Verstoßprinzip) begangen wurden. Ausdrücklich nicht mitversichert sind z.B. Ansprüche wegen Veruntreuung durch Personal, Sozien oder Angehörige des Versicherungsnehmers.
Wir als Versicherungsmakler haben uns auf den Versicherungsschutz von Freiberuflern spezialisiert. Die Haftpflicht für den Rechtsanwalt ist eines unserer Schwerpunkte.
Sollten Sie an einem Vergleichsangebot interessiert sein, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Gerne erstellen wir nach Analyse Ihres Bedarfes Ihnen ein oder mehrere geeignete(s) Angebote zur Verfügung. Sollten Sie sich über eine Vermittlung des Versicherungsschutzes durch uns entscheiden, stehen wir Ihnen auch während der Vertragslaufzeit als Ansprechpartner zur Verfügung für die Haftpflicht Rechtsanwalt.
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